Abschreibung von Fahrzeugen in der Steuererklärung absetzen
Kaufen Sie sich als Unternehmen ein neues Dienstfahrzeug, so wird dieses meist dem Betriebsvermögen hinzugerechnet. So wie bei anderen Anschaffungen auch, verliert der Dienstwagen mit der Zeit allerdings am Wert. In der Buchhaltung wird dieser Werteverlust als Abschreibung vermerkt. Hier gibt es verschiede Möglichkeiten, die Abschreibung zu berechnen. Auch existiert ein Unterschied zwischen einem gebrauchten Wagen und einem neuen Dienstwagen.
Die Abschreibung für Firmenwagen absetzen
Zunächst muss die Anschaffungsart berücksichtigt werden, denn meist werden Dienstfahrzeuge geleast. Die Abschreibungsregelungen gelten dann nicht, da geleaste Fahrzeuge nicht zum Unternehmensvermögen zählen. Ander ist es dann, wenn ein Firmenwagen gekauft wird. Der Wertverlust dieser Anschaffung wird dann in der Bilanz angegebene. Hier dient die Abschreibungstabelle für die Absetzung für Abnutzung als wichtigstes Dokument. Festgelegt wird sie vom Bundesministerium der Finanzen in Deutschland. Autos und leichte Nutzfahrzeuge lassen sich über eine Zeitspanne von 72 Monaten steuerlich abschreiben. Bei Lastwagen liegt die Dauer sogar bei neun Jahren. Je nachdem liegt der Abschreibungssatz etwa bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren bei 20 Prozent. Verrechnet werden die Anschaffungskosten mit der Nutzungsdauer und den bereits vergangenen Jahren. So würde in diesem Fall ein Abschreibungsbetrag von rund 20.000 Euro je Jahr herauskommen. Für die Abschreibung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen wäre die degressive Abschreibung zu nennen. Hier wird jährlich der gleichbleibende Abschreibungsbetrag auf den Buchwert des Wirtschaftsgutes angewendet. Möglich ist dieses Verfahren aber nur, wenn das Fahrzeug nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022 hergestellt oder angeschafft wurde. Als weiteres Modell steht die lineare Abschreibung zur Verfügung. Sie bedeutet, dass die Abnutzung konstant über die Jahre hinweg erfolgt. Nutzungsdauer und Anschaffungskosten sind hier ausschlaggebend.
Zunächst werden die Anschaffungskosten des Dienstwagens ermittelt. Wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden auch Extras und Sonderausstattungen betrachtet. Wenn das Unternehmen dies allerdings nicht ist, wird der Bruttolistenpreis berücksichtigt. Zu den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen gehören diejenigen Unternehmen, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen – etwa Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Im folgenden Schritt wird dann die Nutzungsdauer je Jahr sowie die Abschreibungssumme im Jahr ermittelt. Das Bundesfinanzministerium in Deutschland schreibt eine Nutzungsdauer von sechs Jahren vor – außer es handelt sich um Gebrauchtwagen. Handelt es sich um Dienstwagen mit sehr starken Nutzungsschwankungen, kann die leistungsbezogene Abschreibung eingesetzt werden. Hier wird dann nicht die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer herangezogen, sondern die Gesamtleistung. Das Unternehmen muss diese im Vorfeld schätzen. Die Gesamtleistung bei Dienstwagen wird dabei in Kilometern angegeben. Der Nachweis über die Nutzung kann etwa mit einem Fahrtenbuch dokumentiert werden. Mit unserer App lässt sich dies kinderleicht und schnell erfassen. In regelmäßigen Abständen senden wir Ihnen den Bericht mit Ihren Fahrten zu.
Voraussetzungen zur Absetzung des Autokaufs
Als Unternehmen können Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender lediglich betrieblich genutzte Autos steuerlich anrechnen lassen. Dabei ist es egal, ob Sie das Fahrzeug im Autohaus erwerben oder einen Neuwagen in Leasing nutzen. Steuerliche Vorteile gibt es dann, wenn Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen absetzen lassen können. Außerdem dann, wenn eine Entfernungspauschale genutzt wird und Ihre Dienstfahrt nicht vom Arbeitgeber erstattet wird.