Digitales Fahrtenbuch: Was ist die 1%-Regelung?

Digitales Fahrtenbuch: Was ist die 1%-Regelung?
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Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung. Oftmals darf das Fahrzeug auch für Fahrten im privaten Bereich genutzt werden. Allerdings muss dieser Vorteil entsprechend versteuert werden. Hier kommt die sogenannte 1%-Regelung ins Spiel. Was es damit genau auf sich hat, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

1-Prozent-Regelung für Selbstständige und Unternehmer

Die 1%-Regelung kommt bei der Berechnung der Einkommenssteuer zum Tragen. Hierbei wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum Gehalt je Monat dazugezählt. Das liegt daran, dass Mitarbeiter von Unternehmen mit Firmenfahrzeugen einen Vorteil gegenüber anderen Arbeitern haben. Somit steigt das monatliche Gehalt und demnach auch die Lohnsteuer je Monat. Liegt der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges beispielsweise bei 30.000 Euro, werden im Monat 300 Euro mehr Gehalt versteuert. Hinzugerechnet wird dann noch eine Besteuerung von0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des Fahrzeuges pro Kilometer der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Beträgt die Entfernung zum Büro also etwa 30 Kilometer, so werden noch einmal 0,90 Prozent des Bruttolistenpreises je Monat versteuert. Dafür sind dann aber unter anderem auch Urlaubsfahrten und Privatfahrten. Und was passiert, wenn der Firmenwagen aus dem Ausland stammt und es keinen deutschen Listenpreis gibt? Dann muss der Wert des Fahrzeugs geschätzt werden und zwar in Anlehnung an den Bruttoabgabepreis des Importhändlers.

Anwendung der 1-Prozent-Rechnung für Firmenwagen

Die Regelung spielt eine wichtige Rolle für Selbstständige und Einzelunternehmer. Nehmen wir einmal an, dass Bruttogehalt des Mitarbeiters liegt bei 3.500 Euro im Monat. Hinzukommen die 300 Euro, die sich aus der 1-Prozent-Regelung und dem Neuwagenwert ergeben. Damit ergibt sich ein Steuerbrutto von insgesamt 3.800 Euro. Nun kommen beispielsweise noch 140 Euro für die absolvierten Kilometer dazu. Somit verdient der Mitarbeiter in unserem Beispiel also 3.940 Euro, wovon entsprechend Steuern abgehen. Übrigens: Die Berechnung erfolgt automatisch über die Lohnabrechnung und wird Ende des Jahres entsprechend auf dem Lohnsteuerbescheid ausgewiesen. Die wichtigste Voraussetzung für die Besteuerung des privaten Nutzungsvorteils ist der Fakt, ob der Arbeitgeber das Fahrzeug für die private Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Somit muss diese Regelung im Arbeitsvertrag geregelt worden sein. Ist das passiert, so kann der Arbeitnehmer den Firmenwagen für private Zwecke nutzen. Hier ist es zwingend erforderlich, alle Fahrten entsprechend zu protokollieren. Digitale Anwendungen wie unsere App können hier eine große Hilfe sein.

Hierbei ist zu beachten, wenn das Auto weniger als 50 % im Betrieb genutzt wird, ist die 1 %-Methode nicht zulässig und darf deshalb nicht angewandt werden. Diese Regel betrifft im Allgemeinen die Freiberufler und Selbstständigen, die ihr Privatfahrzeug auch betrieblich nutzen.

Die 1-Prozent-Regelung: dann ist sie günstig

Grundsätzlich ist die genannte Methode steuerlich meist vorteilhafter als mit dem Fahrtenbuch. Das trifft allerdings nur auf einige Fälle zu und hängt davon ab, wie der Firmenwagen genutzt wird. Die 1-Prozent-Regelung ist meist günstiger mit diesen Voraussetzungen:

  • bei einer hohen Jahresfahrleistung
  • bei regelmäßiger privater Nutzung des Wagens
  • bei geringer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz

Firmenwagen: So reduziert sich der Betrag

Wenn Sie für eine außerdienstliche Nutzung des Wagens Zuzahlungen leisten und etwa Kraftstoffkosten tragen, so reduziert sich der Wert des Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Und zwar auch dann, wenn die 1-Prozent-Regelung angewendet wird. Das entschieden die Richter des Bundesfinanzhofes in zwei einschlägigen Urteilen aus dem Jahr 2016.