Firmenwagen für Selbstständige - dies muss berücksichtigt werden
Kundentermine, Transporte von Waren oder Marketingaktionen. Der Dienstwagen gehört für die meisten Unternehmen einfach dazu. Er bindet Mitarbeiter und verschafft ihnen einige Vorteile. Aber auch in steuerlicher Hinsicht ist der Dienstwagen oftmals eine gute Sache. Auch für Selbstständige ist der Dienstwagen oftmals eine gute Unterstützung und meist unerlässlich. Dabei gilt es allerdings auch einiges zu beachten. Welche Dinge das sind, haben wir in diesem Artikel einmal zusammengefasst.
Anschaffung und Abschreibung des Dienstwagens
Den Dienstwagen können Sie wie jedes andere Fahrzeug auch im Autohaus oder bei einem Onlineanbieter erwerben. Hier gibt es meist eigene Angebote für Selbstständige und Unternehmen. Oftmals handelt es sich um Neuwagen – aber auch Gebrauchtwagen oder Jahreswagen sind interessant. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge benötigen, gibt es meist auch Flottennagebote. Der Kauf des Dienstwagens ist eine hohe Investition in die Ausstattung. Daher müssen Sie sich natürlich die Frage stellen, wie es um die Liquidität steht. Eine wichtige Sache ist daher die Abschreibung des Dienstwagens. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind in Deutschland recht einfach. Den Firmenwagen schreiben Sie über eine Dauer von sechs Jahren linear ab. Als Basis dafür dienen die Anschaffungskosten. Diese bestehen aus dem reinen Kaufpreis und weiteren Extras wie besondere Sitze, Scheinwerfer oder Navigationsgeräten. Möchten Sie den Dienstwagen für private Zwecke nutzen, wird dies als sogenannter geldwerter Vorteil angesehen, worauf die Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Zur Ermittlung des Betrages gibt es die Ein-Prozent-Regelung oder die Versteuerung auf Basis des Fahrtenbuchs.
Nutzen Sie die Ein-Prozent-Regelung, so kommt der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges zum Tragen. Monatlich wird dann ein Prozent des Wertes als geldwerter Vorteil angerechnet. Hinzukommt noch die Fahrt vom eigenen Wohnort zu Ihrer Arbeit. Hier wird die Entfernung mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises multipliziert und monatlich angerechnet. Genauer gehen wir mit einem Beispiel auf die Ein-Prozent-Regelung hier ein. Als zweite Variante steht jene mit einem lückenlosen Fahrtenbuch zur Auswahl. Hier wird der tatsächliche Anteil der Privatnutzung eruiert und der Besteuerung durch das Finanzamt zugrunde gelegt. Als Selbstständiger können Sie bei Ihrer Steuererklärung selbst wählen, welche Variante sie für den Firmenwagen nutzen möchten. In diesem Fall bietet sich etwa unsere psngr-App an. Sie erfasst automatisch alle Fahrten mit dem Wagen und trennt diese in berufliche und private Unternehmungen – ganz einfach und ohne Papier und Stift.
Elektrofahrzeuge als Selbstständiger
Wer sich für ein Elektrofahrzeug entscheidet, der kann den geldwerten Vorteil halbieren. Allerdings gilt dies nur für jene Elektrofahrzeuge, die zwischen den Jahren 2019 und 2022 gekauft wurden. Allerdings kommt die Regelung auch dann zum Tragen, wenn es sich um Hybridfahrzeuge handelt, sollten diese weniger als 50 Gramm je Kilometer CO2 ausstoßen und wenn die E-Reichweite mindestens 40 Kilometer umfasst. Zudem gelten auch steuerliche Vergünstigungen. So ist das Aufladen im Betrieb etwa sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei. Wer privat Aufladen möchte, kann bei reinen Elektrofahrzeugen zudem 20 Euro im Monat anrechnen. Verfügt der Firmensitz über keine Aufladestation, sind es sogar 50 Euro. Darüber hinaus ist das Elektrofahrzeug für 10 Jahre von der Kfz-Steuer ausgenommen.