Firmenwagen oder Privatwagen – Was ist besser für Ihr Unternehmen?
Sie besitzen einen Dienstwagen und können diesen auch privat nutzen? Das ist eine gute Möglichkeit, die allerdings auch mit einigen Hürden verbunden ist. Wenn das Finanzamt eine Prüfung durchführt, kommt es meist auf den geldwerten Vorteil an. Wenn also der Dienstwagen auch privat Verwendung findet, können die Kosten reduziert werden. Für jenes Ersparnis muss dann aber eine Steuer abgeführt werden – so wie auch beim Lohn, dem Solidaritätszuschlag oder der Kirchensteuer. Wie das abläuft und ob sich nun ein Privatwagen oder ein Firmenwagen mehr lohnen, haben wir in diesem Artikel zusammengetragen.
Privatnutzung des Dienstwagens muss versteuert werden
Nutzen Sie den Dienstwagen auch privat, muss diese Nutzung versteuert werden. Dabei gibt es zwei Wege, die Abgabe zu errechnen. Zum einen wäre hier die Ein-Prozent-Regelung, welche wir in diesem Artikel näher erklären. Zusammenfasst: Private Fahrten werden pauschal mit einem Prozent des Bruttobetrags des Inlandslistenpreises jenes Fahrzeugs versteuert. Hinzukommen im Monat 0,03 Prozent des Listenpreises hinzu. Mit der privaten Nutzung des Dienstwagens sinkt somit das Netto-Einkommen. Je teurer das Fahrzeug ist und je mehr Kilometer gefahren werden, desto höher ist der geldwerte Vorteil. Somit werden aber auch die Lohnabzüge entsprechend höher. Hier sollte also immer genau nachgerechnet werden, inwiefern sich ein Firmenwagen lohnt. Dabei helfen folgende Fragen:
- Können Sie auf das Auto aktuell verzichten?
- Wird das Benzin durch Ihren Arbeitgeber vollständig bezahlt?
- Was kostet das Privatfahrzeug an Steuern, Raten, Reparaturen und Versicherungen?
Alternativ zur Ein-Prozent-Regelungen gibt es die Möglichkeit des Fahrtenbuchs. Darin werden alle Fahrten protokolliert. Das zahlt sich steuerlich gesehen meist aus. Je mehr Sie das Firmenfahrzeug einsetzen, desto mehr lohnt es sich meist, das Fahrtenbuch zu führen. Protokolliert werden müssen darin das Datum der Fahrten, der Kilometerstand, der Name der aufgesuchten Firma sowie der Name des aufgesuchten Geschäftspartners. Zudem müssen Ziel der Fahrt, Grund der Fahrt und Umwege der Route hinterlegt werden. Alternativ zum klassischen Fahrtenbuch gibt es die praktische psngr-App. Diese erfasst alle Fahrten automatisiert und sendet in regelmäßigen Abständen die Protokolle per E-Mail. Zudem lassen sich kinderleicht Privatfahrten von geschäftlichen Fahrten trennen.
Privates Fahrzeug als Unternehmer nutzen
Viele Unternehmerfahren aus wirtschaftlichen Gründen mit dem eigenen Auto. Dabei ist eine automatische Zuordnung des Wagens zum Vermögen des Unternehmens nicht vorausgesetzt. Wenn die Nutzung des privaten Autos für dienstliche Zwecke weniger als 10 Prozent ausmacht, ist der Wagen kein Firmenvermögen. Wenn der Nutzungsanteil für betriebliche Fahrten bei 10 bis50 Prozent liegt, so ist es einem selbst überlassen, zu welchem Vermögen diese zählen sollen. Wichtig ist: die private Nutzung des Firmenwagens hat Vorteile und Nachteile. Vor allem lohnt es sich dabei, einen genauen Blick auf die Möglichkeiten zu werfen. Lohnt sich etwa die Ein-Prozent-Regelung mehr oder die Variante mit dem Fahrtenbuch? Bedacht werden muss dabei: Je höher der Brutto-Listenpreis des Firmenwagens ist, je mehr Sinn macht die Privatnutzung. Zudem lohnt sich dann ein Fahrtenbuch bzw. unsere App umso mehr.