Geld sparen mit dem Firmenwagen
Der Firmenwagen ist aus vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Damit bieten viele Chefs ihren Mitarbeitern ein höheres Gehalt in Form eines eigenen Dienstfahrzeugs. Der Vorteil liegt auf der Hand: Das Unternehmen kann seinen Angestellten gegenüber besonderem Dank ausdrücken und der Arbeitnehmer kann den Wagen auch privat nutzen. Allerdings handelt es sich bei Arbeitskräften mit Dienstwagen um einen Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern. Der Staat sorgt für einen fairen Ausgleich, indem der Firmenwagen entsprechend versteuert werden muss – zumindest für private Fahrten. Wie Sie Geld sparen können mit dem Firmenwagen, haben wir hier zusammengefasst.
Fahrtenbuch für Firmenfahrzeuge
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen regelmäßig mit dem Firmenwagen auf Tour sind, benötigen ein Fahrtenbuch. Darin werden sowohl die beruflichen als auch die privaten Fahrten genau protokolliert. Am Ende des Jahres werden die Kilometer dann addiert. Auf die privaten Fahrten fällt die anteilige Einkommenssteuer. Neben dem klassischen Fahrtenbuch mit Stift und Papier gibt es mittlerweile auch deutliche praktische Alternativen. Mit unserer Software zum Beispiel funktioniert alles automatisch und kinderleicht. Die entsprechenden Berichte werden in regelmäßigen Abständen erstellt und an Sie verschickt.
Geld sparen – diese Tipps haben wir
Wenn Sie für eine gewisse Zeit Zahlungen für die Privatnutzung des Dienstwagens geleistet haben, können diese gleichmäßig bei der Berechnung des geldwerten Vorteils berücksichtigt werden. Das gilt auch für Anschaffungskosten oder Zuzahlungen. Solche fallen etwa dann an, wenn eine bessere Ausstattung angeschafft wird. Diese Ausgaben können dann nicht nur im Jahr der geleisteten Zahlung angerechnet werden. Anteilig lassen sie sich auch in den kommenden Jahren geltend machen. Die Korrektur der Lohnversteuerung lässt sich kurz vor dem Jahresende beim Arbeitgeber oder nach dem Verstreichen des Jahres über die Steuererklärung beim Finanzamt direkt einzufordern. Wer sie beim Chef korrigieren lässt, bekommt noch einen geringen Anteil an Sozialabgaben heraus. Übrigens: Zuzahlungen, welche den geldwerten Vorteil übersteigen, können den eigenen Lohn maximal auf null Euro heruntersetzen. Steuerabzüge darüber hinaus sind durch das Finanzamt nicht möglich.
Der Gesetzgeber in Deutschland setzt sich für umweltbewusstes Fahren ein. Daher werden Elektro- und Hybridautos entsprechend gefördert. Wurden diese vor 2019 geleast oder angeschafft, lassen sich die Anschaffungskosten für das Batteriesystem vom Listenpreis abziehen. Das macht bei Anschaffungen bis zu 7.500 Euro aus. Arbeitnehmer, welche ein Elektroauto als Firmenwagen privat nutzen, profitieren von steuerlichen Sonderregelungen. Hier greift ein halbierter Satz von 0,5 Prozent statt dem einen Prozent des Listenpreises je Monat.
Arbeitsfahrten: Sparen mit dem Dienstwagen
Steuern sparen. Das gelingt bereits auf dem Weg zur Arbeit mit dem Dienstwagen. Für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle setzt das Finanzamt pauschal 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Kilometer und Monat an. Und was ist mit Personen, die nur selten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendeln? Etwa, weil diese als Außendienstler jeden Tag bei Kunden vor Ort sind. Auch hier lassen sich Kosten geltend machen. Berechnet werden diese Fahrten dann pauschal mit 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises je Kilometer. Wenn der Arbeitgeber lieber die 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ansetzen möchte, kann der Arbeitnehmer den günstigeren Abzug im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beantragen