Lohnt sich ein E-Auto als Firmenwagen?

Lohnt sich ein E-Auto als Firmenwagen?
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Sie sparen schädliche Abgase ein, sind gut für die Umwelt und stärken noch dazu das nachhaltige Image des Unternehmens. Immer mehr Firmen entscheiden sich aus guten Gründen für E-Autos in ihrem Fuhrpark an Dienstwagen. Der Umstieg auf ein solches Fahrzeug im Gegensatz zum klassischen Verbrenner hat auch steuerlich viele Vorteile. Dennoch sind sich einige Unternehmen unsicher, ob sich ein E-Auto als Firmenwagen lohnt. Wir haben daher einige Informationen rund um dieses Thema zusammengesammelt.

Nachhaltige Antriebtechnik lohnt sich oft

Die Investition in ein elektrisch betriebenes Fahrzeug für das Unternehmen ist oft eine solche in die Zukunft. Das liegt unter anderem an den vielen Steuervorteilen, mit denen der Staat diese Form der Fortbewegung fördern will. So gilt für Firmenwagen dieser Klasse nicht die bekannte Ein-Prozent-Regelung. Je nach Modell müssen nur 0,5 oder sogar nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil in der Steuer angesetzt werden. Eines der größten Probleme stellt die geringe Reichweite der E-Autos da. Doch hier setzen einige Unternehmen auf Plug-in-Hybride als Dienstwagen-Alternative. Wer als Unternehmen auf ein E-Auto als Firmenwagen setzt, der reduziert die Bemessungsgrundlage bei der Versteuerung und die Kilometerbesteuerung verglichen mit einem Verbrenner. Seit dem Jahr 2020 liegt die Bemessungsgrundlage statt der vorher schon günstigen 0,5 Prozent bei jetzt nur noch 0,25 Prozent. Sie gilt für E-Autos mit einem Preis von bis zu 60.000 Euro. Teurere Modelle und alle Plug-in-Hybride werden mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent berechnet. Die Voraussetzung für diesen Steuervorteil liegt bei den Hybriden bei einer elektrischen Reichweite von mindestens 40 Kilometer. Seit dem Jahr 2022 liegt sie bei der Grenze von 60 Kilometern und ab dem Jahr 2025 wird sie bei einer Reichweite von 80 Kilometern liegen. Der Steuervorteil wird dann nur möglich, wenn das Fahrzeug diese Reichweiten entsprechend mit einem elektrischen Antieb zurücklegen kann. Apropos Entfernungen: kennen Sie schon die Vorteile unserer psgnr-App zur automatischen Erfassung von Dienststrecken und Privatstrecken?

Das laden der E-Autos

Die E-Autos selbst bedeuten bereits einen gewissen Steuervorteil. Doch auch das Laden der Fahrzeuge bringt seine Vorteile mit sich. Wenn der Arbeitgeber Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz anbietet, gilt dies nicht als geldwerter Vorteil. Wenn es sich dabei um ein Extra zum Arbeitslohn handelt, ist das Laden sogar steuerfrei. Das gilt dann für private Elektrofahrzeuge und Dienstwagen gleichermaßen. Und wer Zuhause aufladen möchte? Hier gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber eine Ladebox verschenkt oder verleiht. Dabei wird die Schenkung als Zusatzgehalt angesehen und auch als zusätzliches Gehalt berücksichtigt. Allerdings ist diese Schenkung oder Verleihung von Lohnsteuer und Sozialabgaben befreit.

Die Kosten des E-Autos als Dienstwagen

Das E-Auto ist meist kostenintensiver als ein gewöhnlicher Verbrenner. Allerdings sollte der reine Kaufpreis hier nicht der einzige entscheidende Punkt sein. Laut Experten ist die Anschaffung bereits heute günstiger als die Anschaffung eines Verbrenners. Immerhin fallen hier Kosten für Wartung, Reparaturen und Treibstoff geringer aus. Bei E-Autos muss beispielsweise kein Ölwechsel mehr durchgeführt werden. Auch die Bremsen leiden unter deutlich weniger Verschleiß und Reparaturen der Lichtmaschinen, Getriebe oder des Keilriemens stehen eher selten an. Somit kann sich das E-Auto als Firmenwagen durchaus rechnen.