Privatfahrzeug für Dienstreisen
Wenn Sie Ihr privates Fahrzeug für berufliche Zwecke nutzen, können Sie die gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen – als Werbungskosten (für Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (für Selbstständige). Dieses Programm unterstützt Sie bei der Erfassung beruflicher Fahrten und der Berechnung der Kilometerpauschale gemäß deutschem Steuerrecht.
Über dieses Programm
Dieses Programm richtet sich an Arbeitnehmer und Selbstständige, die ein privat genutztes Fahrzeug für berufliche Fahrten verwenden. Es berechnet automatisch die steuerlich anrechenbare Entfernung auf Basis der gefahrenen Kilometer und erstellt einen Bericht, der als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen kann. Grundlage der Berechnung ist die gesetzlich festgelegte Kilometerpauschale.
So nutzen Sie dieses Programm
Wählen Sie das Programm „Privatfahrzeug für Dienstreisen“, wenn Sie Ihr Privatfahrzeug beruflich nutzen. Alle Fahrten müssen in der App erfasst und als #arbeit, #arbeitsweg oder #privat eingestuft werden. Sie können Fahrten auch mit anderen Hashtags versehen. Ist ein Hashtag nicht mit einem Kilometertarif verknüpft, gilt die Fahrt als privat. Auch nicht klassifizierte Fahrten gelten als privat.
So funktioniert das Programm
▪︎ Fahrten werden (automatisch) aufgezeichnet und müssen entsprechend klassifiziert werden. Beruflich veranlasste Fahrten – z. B. mit dem Hashtag #arbeit – werden mit der vollen Kilometerpauschale abgerechnet. Fahrten mit dem Hashtag #arbeitsweg werden nur einfach (eine Strecke) und mit einem separaten Kilometersatz berücksichtigt. Private oder nicht klassifizierte Fahrten sind nicht erstattungsfähig.
▪︎ Fahrzeugkosten: Beruflich bedingte Park- und Mautgebühren können zusätzlich zur Kilometerpauschale erfasst und erstattet werden. Andere Fahrzeugkosten (z. B. Treibstoff, Wartung, Versicherung) können nicht erfasst werden, da sie bereits durch die Kilometerpauschale abgedeckt sind.
▪︎ Berichte enthalten eine Zusammenfassung aller beruflich gefahrenen Kilometer sowie des steuerlich absetzbaren Betrags – als Werbungskosten (für Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (für Selbstständige).
▪︎ Berichtsregeln: Bei Nutzung dieses Programms können Sie mehrere Fahrzeuge in einem einzigen Bericht zusammenfassen.
Bedingungen
- Es muss sich um ein Privatfahrzeug handeln, also ein Fahrzeug, das nicht zum Betriebsvermögen gehört bzw. kein Dienstwagen ist.
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsweg) gelten steuerlich nicht als Dienstreisen, können jedoch separat mit einem eigenen Kilometersatz angesetzt werden – in der Regel nur für die einfache Strecke (eine Richtung). Klassifizieren Sie solche Fahrten in der App mit dem Hashtag #arbeitsweg, um den korrekten Erstattungssatz anzuwenden.
- Die Kilometerpauschale deckt alle Fahrzeugkosten ab – deshalb können keine Fahrzeugkosten wie Treibstoff, Versicherung oder Reparaturen erfasst oder geltend gemacht werden.
- Parkgebühren und Mautkosten können jedoch zusätzlich zur Kilometerpauschale als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) bzw. Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) geltend gemacht werden, sofern sie beruflich veranlasst sind.
Disclaimer
Psngr erteilt keine steuerlichen, rechtlichen oder buchhalterischen Beratungen. Dieses Material wurde nur zu Informationszwecken erstellt und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar. Sie sollten sich an Ihren eigenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Buchhalter wenden.