Privatfahrzeug mit Einzelnachweis

Privatfahrzeug mit Einzelnachweis
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Wenn Sie ein Privatfahrzeug für berufliche Zwecke nutzen, haben Sie in Deutschland grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur steuerlichen Abrechnung: die Kilometerpauschale oder den Einzelnachweis tatsächlicher Kosten.
Dieses Programm ist ideal für Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer, die ihre tatsächlichen Fahrzeugkosten erfassen und anteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen möchten.

Über dieses Programm

Dieses Programm richtet sich an Nutzer privater Fahrzeuge, die auf Basis des tatsächlichen Kostenaufwands (Einzelnachweis) eine Erstattung oder einen Steuerabzug beantragen möchten. Im Gegensatz zur Kilometerpauschale wird hier nicht nur der Fahrtweg, sondern auch die Fahrzeugkosten selbst berücksichtigt. Die Voraussetzung: Alle gefahrenen Kilometer – geschäftlich, privat und ggf. für den Arbeitsweg – müssen genau dokumentiert werden.

So nutzen Sie dieses Programm

  1. Wählen Sie in der App unter „Fahrzeuge > Fahrzeug auswählen > Programm“ das Programm „Privatfahrzeug mit Einzelnachweis“.
  2. Erfassen Sie regelmäßig:
    • Ihre Fahrzeugkosten (Kfz-Kosten), unterteilt in fixe und variable Kosten.
    • Alle Fahrten mit dem Fahrzeug, klassifiziert nach Kategorie (#arbeit, oder #privat).
  3. Die App berechnet automatisch den geschäftlichen Nutzungsanteil Ihres Fahrzeugs und ermittelt daraus den anteiligen, steuerlich abziehbaren Kostenbetrag.
  4. Bei Bedarf können Sie zusätzlich bestimmte Kosten (z. B. Parkgebühren oder Maut) als „voll abzugsfähig“ markieren.

So funktioniert das Programm

  • Fahrzeugkosten: Sie können sowohl fixe als auch variable Kostenkategorien erfassen:
    • Fixkosten: Abschreibung, Versicherung, Kfz-Steuer, Zulassungskosten, Finanzierungskosten usw.
    • Variable Kosten: Tanken/Laden, Wartung, Reparatur, Reifen, Waschanlage, Parkgebühren, Maut usw.
  • Fahrtenbuch: Alle Fahrten werden kategorisiert (#arbeit oder #privat). Daraus berechnet die App den prozentualen geschäftlichen Nutzungsanteil.

    💡 Wichtig: Fahrten mit dem Zweck #arbeitsweg (z. B. tägliches Pendeln zur Arbeitsstelle) gelten steuerlich als privat und nicht als geschäftliche Nutzung – sie erhöhen also die Gesamtkilometer, senken aber den Anteil der geschäftlichen Nutzung.
  • Kostenverteilung:
    • Allgemeine Fahrzeugkosten werden anteilig (pro rata) entsprechend der geschäftlichen Nutzung berücksichtigt.
    • Direkt geschäftlich zuordenbare Kosten (z. B. Parkticket bei Kundentermin) können als „voll abzugsfähig“ markiert werden.
  • Berichte: Alle erfassten Daten und Berechnungen werden in einem übersichtlichen PDF-Bericht dargestellt.

Bedingungen

  • Dieses Programm erfordert die vollständige Erfassung aller Fahrten.
  • Es wird ein lückenloses Fahrtenbuch benötigt (auch für Privat- und Arbeitswegfahrten).
  • Alle Fahrzeugkosten müssen belegt und mit Datum dokumentiert sein.
  • Park- und Mautgebühren, die ausschließlich geschäftlich veranlasst sind, können zusätzlich als ‚voll abzugsfähig‘ gekennzeichnet werden – alle anderen Kosten werden anteilig berechnet.“

Haftungsausschluss

Psngr erteilt keine steuerlichen, rechtlichen oder buchhalterischen Beratungen. Dieses Material wurde nur zu Informationszwecken erstellt und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar. Sie sollten sich an Ihren eigenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Buchhalter wenden.