Kaufen Sie sich als Unternehmen ein neues Dienstfahrzeug, so wird dieses meist dem Betriebsvermögen hinzugerechnet. So wie bei anderen Anschaffungen auch, verliert der Dienstwagen mit der Zeit allerdings am Wert. In der Buchhaltung wird dieser Werteverlust als Abschreibung vermerkt. Hier gibt es verschiede Möglichkeiten, die Abschreibung zu berechnen. Auch existiert