Wenn Sie ein Privatfahrzeug für berufliche Zwecke nutzen, haben Sie in Deutschland grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur steuerlichen Abrechnung: die Kilometerpauschale oder den Einzelnachweis tatsächlicher Kosten.
Dieses Programm ist ideal für Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer, die ihre tatsächlichen Fahrzeugkosten erfassen und anteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen möchten.
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