Kfz-Kosten erstatten, wenn man das eigene Auto nutzt

Viele Arbeitnehmer nutzen ihr privates Fahrzeug für die Arbeit. Doch welche Kosten können dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden? Weitere Hinweise haben wir in diesem Artikel einmal für Sie zusammengefasst. Lesen Sie diesen jetzt und sparen Sie bei der nächsten Steuererklärung bares Geld.

Kfz-Kosten erstatten, wenn man das eigene Auto nutzt
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Viele Arbeitnehmer nutzen ihr privates Fahrzeug für die Arbeit. Doch welche Kosten können dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden? Weitere Hinweise haben wir in diesem Artikel einmal für Sie zusammengefasst. Lesen Sie diesen jetzt und sparen Sie bei der nächsten Steuererklärung bares Geld.

Mit dem Privatauto zur Arbeit fahren

Bei Fahrten mit dem Privat-PKW für berufsbedingte Aufgaben, wie z. B. Kundenbesuche, sind die Kosten steuerlich absetzbar und können steuerfrei von Ihrem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Umgekehrt können Sie beim Fahren eines Dienstwagens keine Kfz-Kosten geltend machen, da alle Kosten vom Arbeitgeber getragen werden. Außerdem müssen für die private Nutzung des Dienstwagens Steuern gezahlt werden.

Die Psngr-App hilft dabei, die Berechnung der privaten Nutzung vs. der geschäftlichen Nutzung Ihres Autos sehr einfach zu machen. Diese App dient als digitales Fahrtenbuch und listet Privatfahrten entsprechend auf. Dieses Dokument kann dann direkt als Nachweis für die Steuerunterlagen verwendet werden.

Kosten des Fahrzeugs in Deutschland geltend machen - es gibt zwei Möglichkeiten

Sollten Sie das private Auto für berufliche Zwecke nutzen, so sollten Sie alle Kosten für jene Nutzung geltend machen. Dazu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

1. Der Standard-Kilometersatz

Der Tarif für das Pendeln zwischen Wohnung und Hauptbüro beträgt 0,35 Euro (bis 2021) bzw. 0,38 Euro (2022 bis 2026). Dieser Satz kann nur in eine Richtung erstattet werden. Für alle anderen Dienstfahrten beträgt der Satz 0,30 pro km. Mit diesem lassen sich jeweils die einfachen Fahrten erfassen und steuerlich anrechnen.

2. Tatsächlichen Fahrzeugkosten

Zum anderen können Sie aber auch die tatsächlichen Ausgaben für das Fahrzeug aufzeichnen. Dazu gehören dann Kosten für Abschreibung, Zulassung und Versicherung.  Außerdem werden auch die variablen Kosten eingerechnet. Das betrifft die Kosten für Reifen, Wartung und Kraftstoff. Als weitere Voraussetzung dafür gilt das Führen eines Fahrtenbuchs. Damit lassen sich die geschäftliche und private Nutzung nachweisen. Wenn Sie die Fahrzeugkosten mit der geschäftlichen Nutzung multiplizieren, erhalten Sie den tatsächlichen Erstattungs- oder Abzugspreis. Unter dem Punkt der Sonderausgaben können Sie in der Steuererklärung dann auch die Ausgaben für die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich auf diesen Posten beschränken. Wird eine Teil- oder Vollkaskoversicherung genutzt, müssen die Beträge entsprechend auseinandergerechnet werden. Eine weitere Sonderausgabe wäre die private Unfallversicherung. Die Ausgaben dafürkönnen in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 48 eingetragen werden.

Die tatsächlichen Kfz-Kosten

Wer sich nicht mit der Kilometerpauschale beschäftigen möchte, der kann auch alle anfallenden Kosten des Pkws zusammenrechnen. Wer seinen privaten Wagen für berufliche Zwecke nutzt, der kann unter anderem Benzinkosten, Versicherungskosten, Wartungskosten und Reperaturkosten erstatten lassen. Auch die Garagemiete, Darlehenszinsen und Leasingraten sind hier erstattungsfähig. Immerhin handelt es sich bei dem betrieblich genutzten Auto um das Privatfahrzeug. Die insgesamt gefahrenen Kilometer müssen später in private und berufliche Nutzung unterteilt werden, um den Werbungskostenbetrag für die betrieblichen Fahrten zu errechnen. Diese Variante bedeutet mehr Aufwand - lohnt sich aber meist auch bei etwas kostenintensiveren Fahrzeugen mit teurem Unterhalt.

Rechenbeispiele

Nehmen wir einmal an, ein Arbeitnehmer entscheidet sich für die Pendlerpauschale. Er ist an 200 Tagen arbeitstätig und hat eine Strecke von 30 Kilometern zum Arbeitsort. Im Steuerjahr 2030 würde das führ ihn eine Entlastung von 2.156 Euro bedeuten. Anders sieht es in einem Rechenbeispiel aus, in dem sich der Arbeitnehmer ein neues Fahrzeug für 24.000 Euro kauft. Im ersten Jahr kann eine anteilige Abschreibung für acht Monate berücksichtigt werden. Das wären 2.667 Euro für das Erstjahr der Anschaffung und 4.000 Euro für das Folgejahr.

Um die Kosten für die geschäftliche Nutzung Ihres Privatwagens zu berechnen, laden Sie die Psngr-App herunter. Wir haben diese App speziell für diesen Zweck entwickelt.