Reisekosten – sind sie steuerlich absetzbar?
Viele Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter zu Dienstreisen. Dabei entstehen natürlich entsprechend Reisekosten. Sicherlich fragen auch Sie sich, welche dieser Reisekosten sich steuerlich absetzen lassen? Das beantworten wir in diesem Artikel.
Reisekosten für Selbstständige – das kann abgesetzt werden
Die Bundesregierung hat vor acht Jahren einige Neuerungen rund um Reisekosten beschlossen. Somit greifen seitdem etwa neue Verpflegungspauschalen für Dienstreisen in Deutschland und dem Ausland. Vor zwei Jahren brachte das zuständige Bundesfinanzministerium ein neues Schreiben zu dieser Thematik heraus. Überarbeitet wurde im Ministerium unter anderem die doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen. Wer etwa als Selbstständiger unterwegs ist, können die Fahrten ohne Nachweise für jeden Kilometer als Pauschale abgesetzt werden. Das sind beim herkömmlichen Pkw 30 Cent je gefahrenen Kilometer. Hier ist es wichtig, alle Fahrten entsprechend zu protokollieren. Mit unserer Anwendung ist das etwa kinderleicht möglich. Wer beruflich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, benötigt dafür Nachweise für die einzelnen Fahrten. Weitere abzusetzende Kosten sind jene für die Verpflegung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass auf Reisen mehr Geld nötig ist als bei der Verpflegung Zuhause. Dazu existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Pauschalen. Sind Sie mindestens für 24 Stunden von der Wohnung oder dem Arbeitsort entfernt, lassen sich 28 Euro je Tag abrechnen. Wenn Sie keinen kompletten Tag – dafür aber länger als acht Stunden unterwegs sind, können 14 Euro abgesetzt werden. Eingeschlossen sind auch An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen.
Reisekosten: Übernachtungen steuerlich absetzen
Wer beruflich unterwegs ist, kann auch die Übernachtungskosten steuerlich geltend machen. Das gilt aber nur für die tatsächlichen Kosten, welche direkt an Hotel oder Beherbergungsbetrieb gezahlt werden. Dazu zählt die Verpflegung beispielsweise nicht. Für die Kosten werden vom Finanzamt in der Regel Einzelnachweise gefordert. Wenn höhere Kosten für die Übernachtung angefallen sind, weil das Hotel etwa gemeinsam mit Personen genutzt wurde, die in keinem Dienstverhältnis stehen, können Sie natürlich nur eigene Leistungen abrechnen.
Kilometerpauschale bei Dienstwagen
Einige Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie die Kilometerpauschale von 30 Cent auch bei einer Dienstreise mit dem Firmenwagen von der Steuer absetzen können. Das ist nicht der Fall. Handelt es sich um eine Geschäftsreise mit den Geschäftsfahrzeug kann die Kilometerpauschale nicht geltend gemacht werden. Immerhin handelt es sich bei der Unternehmung um eine rein berufliche Nutzung. Somit entstehen für den Arbeitnehmer keine Kosten, da der Arbeitgeber alle Kosten übernimmt. Das liegt daran, dass der sogenannte geldwerte Vorteil auf die Privatnutzung bezieht. Hierbei gilt der Grundsatz: Nur wenn auch Kosten entstanden sind, können solche über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Der geldwerte Vorteil wird etwa mit der 1-Prozent-Regelung berechnet. Was es damit genau auf sich hat und wie sie Anwendung finden, haben wir in diesem Artikel genauer erklärt. Wer etwa als Selbstständiger arbeitet, kann die Kilometerpauschale anwenden. Ihm entstehen dabei immerhin auch Kosten.
Reisekosten absetzen: wie sieht es bei Ihnen aus
Das Absetzen von Kosten für Reisen ist nicht leicht. Daher würde uns an dieser Stelle interessieren: Auf welchen Themen sollten wir in Zukunft noch verstärkter eingehen? Schreiben Sie uns gerne in den Kommentaren, welche Artikel Sie sich hier an dieser Stelle wünschen würden.